24. September 2026

Pressestatement: Gemeinschaftsaufgabe im Bundestag

German Bundestag at the river during the day

Klima-Bündnis fordert überparteilichen Schulterschluss für die Kommunen

Berlin, 24. September 2026. Der Bundestag hat heute erstmals über die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG im Grundgesetz beraten. Das Klima-Bündnis begrüßt, dass damit eine Frage auf die bundespolitische Agenda kommt, für die sich das Städtenetzwerk und viele seiner Partnerorganisationen seit Jahren einsetzen: Wie können Bund und Länder die Kommunen bei der Bewältigung der Klimakrise dauerhaft unterstützen?

 

Aus Sicht des Klima-Bündnis sollte die weitere parlamentarische Debatte Klimaschutz und Klimaanpassung stärker gemeinsam in den Blick nehmen. Kommunen müssen ihre Infrastruktur an zunehmende Hitze, Starkregen und andere Klimafolgen anpassen und zugleich den Umbau hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur voranbringen. Beides sind langfristige kommunale Aufgaben, für die es verlässliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung braucht.

 

„Die Debatte über eine neue Gemeinschaftsaufgabe ist überfällig. Jetzt kommt es darauf an, Klimaschutz und Klimaanpassung zusammenzudenken und eine tragfähige und bürokratiearme Lösung zu entwickeln, die den Kommunen langfristige Planungssicherheit gibt. Dafür braucht es einen überparteilichen Schulterschluss“, sagt Thomas Brose, Geschäftsführer des Klima-Bündnis.

 

Das Klima-Bündnis setzt sich seit Jahren dafür ein, Klimaschutz und Klimaanpassung auf kommunaler Ebene strukturell zu verankern und dauerhaft gemeinsam durch Bund und Länder zu finanzieren. Eine Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG könnte dafür einen verlässlichen Finanzierungsrahmen schaffen und Kommunen mehr Planungssicherheit geben. Entscheidend ist nun, dass die parlamentarische Debatte genutzt wird, um einen breiten politischen Konsens über die langfristige und bürokratiearme Unterstützung der Kommunen bei Klimaschutz und Klimaanpassung zu schaffen.

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Julian Thoss

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