26. März 2026

Energy Sharing: Chancen & Herausforderungen durch neue gesetzlichen Regelungen

26. März 2026, 13:30 – 15:00 Uhr
Online

Region-N Online Workshop

Die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbaren Stroms kann die regionale Wertschöpfung steigern, die Teilhabe an der Energiewende fördern und die Akzeptanz dafür erhöhen.

Am 13.11.2025 hat der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Durch § 42c EnWG erhalten Letztverbraucher ab 01.06.2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers die Möglichkeit zum Energy Sharing. Ab 01.06.2028 ist Energy Sharing außerdem im unmittelbar angrenzenden Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilernetzbetreibers derselben Regelzone erlaubt. Damit wird ein zentraler Punkt der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Letztverbraucher können natürliche Personen oder Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen („KMU“), Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Die Belieferung erfolgt durch den Anlagenbetreiber unter Nutzung des öffentlichen Elektrizitätsverteilernetzes, der Hauptzweck muss nicht-gewerblich sein. Wir freuen uns auf folgende Referentinnen:

  • Anna Leidreiter, Vorständin BürgerEnergie Nord eG
  • Lisa Strippchen, Senior Expertin für Stromerzeugung, Deutschen Energie-Energieagentur (Dena), EnShare-Projekt

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Dr. Edgar Bazing

T. +49 69 717139-48

E. e.bazing@klimabuendnis.org