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23.09.2019

Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten in Hessen

Die kommunale Klimarichtlinie des hessischen Umweltministeriums wurde überarbeitet, um Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne noch effektiver unterstützen zu können. Neben neuen Förderschwerpunkten wurden u. a. auch die Förderquoten deutlich erhöht.

Mit der Klimarichtlinie werden investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen hessischer Kommunen gefördert. Außerdem können Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich sowie die Beteiligung an Wettbewerben finanziell unterstützt werden.

Die wesentlichen Neuerungen bzw. Vorteile auf einen Blick:

  • Erhöhung der Förderquoten auf 90 % für Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ und 70% für andere Kommunen. Für Kommunen mit Windenergieanlagen enthält die Richtlinie einen gesonderten Fördertatbestand, hier bleiben die Förderquoten bei 90 %.
  • Die Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich findet keine Berücksichtigung mehr.
  • Neu ist die Förderung der Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme.
  • Neu ist auch die Förderung des Ausbaus des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen als kommunale Klimaanpassungsmaßnahme.
  • Neu ist außerdem: Die Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer*innen als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen.
  • Bei Kommunen, die sich in direkter Nachbarschaft bzw. Nähe zu Windenergieanlagen befinden, sind jetzt zudem Kommunen antragsberechtigt, in deren Gemarkung sich auch repowerte Anlagen befinden. Die Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung wurde von 2 auf 3 Kilometer angehoben.
  • Neben der Möglichkeit zusätzlich auch Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) in Anspruch zu nehmen, ist jetzt auch eine Kumulation mit dem Investitionsprogramm der Hessenkasse möglich.
  • Interkommunale Maßnahmen erhalten eine besondere Unterstützung.


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