Mitglied werden

Details zum Beitritt

Wir ermutigen ambitionierte Kommunen und indigene Organisationen, sich unserem Bündnis anzuschließen. Der Beitrittsprozess ist in drei Schritte unterteilt:

  1. Das Kommunalparlament beschließt, dem Klima-Bündnis beizutreten und sich zu den Zielen und Prinzipien des Netzwerks zu bekennen, wie sie in der Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder festgelegt sind. Vorlage für lokale Beschlüsse (pdf)
  2. Die Kommune reicht den verabschiedeten Beschluss bei der Europäischen Geschäftsstelle oder der zuständigen Nationalkoordination ein. 
  3. Das Klima-Bündnis leitet den Antrag auf Mitgliedschaft zur formellen Bestätigung an den Vorstand weiter.

Die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis basiert auf der Selbstverpflichtung der Kommune zu ambitioniertem und gerechtem Klimaschutz. Diese ist durch den Beschluss ihres kommunalen Parlaments bekräftigt und in der Satzung und den Resolutionen des Klima-Bündnis festgelegt. Die angestrebten Ziele werden dabei in Eigenregie durch das Mitglied verfolgt, es gibt keine diesbezüglichen Berichtspflichten. Bundesländer und Provinzen sowie NGOs können als assoziierte Mitglieder beitreten und erhalten die Möglichkeit, an Aktivitäten des Netzwerkes teilzunehmen.

Vorteile für Mitglieder  |  Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder  |  Weitere Grundsatzdokumente

Wollen Sie mehr erfahren?Kontaktieren Sie uns unter mitgliedschaft(at)klimabuendnis.org für weitere Informationen über eine Mitgliedschaft im Klima-Bündnis.

Jahresbeitrag einer Mitgliedschaft berechnen

Unsere Mitgliedsbeiträge sind moderat und so gestaltet, dass sie auch für Städte und Gemeinden mit kleinem Klimaschutzbudget leistbar sind. Bei kaum einem anderen Netzwerk erhalten Sie ein so umfassendes Angebot für Ihren Beitrag. Kommunen* bezahlen nur 0,85 Cent pro Einwohner*in und Jahr. Der Jahresbeitrag ist auf höchstens 15.000 € und mindestens 250 € pro Mitgliedskommune beschränkt. Die Mitgliedschaft von Organisationen indigener Völker ist beitragsfrei. Für assoziierte Mitglieder vereinbart der Vorstand einen Mitgliedsbeitrag.

*Osteuropäische Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten 50 Prozent Rabatt auf die oben genannten Standardbeiträge. Dieser Rabatt ist bis 2030 gültig.