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Rechte der indigenen Völker stehen Großprojekten im Weg - Missachtung ist Alltag |
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08.08.2012 - Die "Entwicklung" Amazoniens mit Hilfe von Großprojekten verursacht nicht nur ökologische Katastrophen, sondern führt zusätzlich zu massiven Verletzungen der Menschenrechte, vor allem bei der indigenen Bevölkerung. Viele Anrainerländer des Amazonasbeckens, allen voran die Länder mit den größten Anteilen am Amazonas- Die meisten dieser Projekte sind Teil eines gigantischen Infrastrukturprogrammes, das alle Länder Südamerikas einbezieht. Die Abkürzung IIRSA (Iniciativapara la Integración de la Infraestructura Regional Suramericana) steht für ein länderübergreifendes Programm zur Integration der Infrastruktur in Südamerika. Mit der weiteren Erschließung Amazoniens wird nicht nur der Klimawandel durch die Verbrennung tausender Hektar Regenwald angeheizt, sondern auch die Zerstörung von Gebieten mit sehr hoher Vielfalt an Leben (Biodiversität) vorangetrieben. Allein im Zeitraum zwischen August 2011 und Juli 2012 beziffert die brasilianische Regierung die Waldzerstörung auf 2.000 Quadratkilometer, eine Fläche fast so groß wie Luxemburg. Weiterhin bedrohen sie auch indigene Gruppen, die in freiwilliger Isolation leben und noch wenig oder keinen Kontakt mit der weißen Bevölkerung hatten, wie z.B. im Grenzgebiet von Peru und Brasilien. "Die ökonomische Entwicklung der Anrainerländer Amazoniens, wie Brasilien oder Peru, und der Schutz des Regenwaldes sowie die Rechte der indigenen Bevölkerung müssen unbedingt in Einklang gebracht werden", so Joachim Lorenz, Vorsitzender des Klima-Bündnis und Referent für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München. Es gibt aber auch einige Erfolge: So hat die Gemeinde Sarayaku in Ecuador vor kurzem ein fast zehn Jahre andauerndes Gerichtsverfahren gegen den Staat Ecuador gewonnen, weil er ohne vorherige Information und Konsultation einem Erdölunternehmen eine Förderkonzession für dieses Gebiet erteilt hatte. Auch in Peru konnten indigene Gruppen im letzten Jahr juristische Erfolge erzielen. Allerdings sind diese juristischen Kämpfe mühsam und kostspielig und daher auf Unterstützung von außen angewiesen. Die indigenen Rechte werden missachtet, obwohl die meisten südamerikanischen Länder die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)die einzige völkerrechtlich verbindliche Norm zugunsten indigener und in Stämmen lebender Völker unterzeichnet und ratifiziert haben. Das Übereinkommen erkennt die Rechte der Indigenen auf ein eigenes Territorium, eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache an und erlegt den Regierungen Mindeststandards im Umgang mit ihnen auf. Deshalb wäre es wichtig, dass noch weitere Länder die Konvention unterzeichnen, um damit der Konvention mehr politisches Gewicht zu verleihen. In Europa sind erst drei Länder der Konvention 169 beigetreten: Norwegen (1990), Dänemark (1996) und die Niederlande (1998). In Luxemburg hat das Parlament im Juni 2012 auf Initiative des Klimabündnis Luxemburg die Regierung beauftragt den Prozess zur Ratifizierung anzugehen. Deutschland verweigert immer wieder die Ratifizierung der Konvention. Resolution der Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis zur ILO-Konvention 169 aus 2004: hier Kontakt und weitere Informationen:
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