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Solarförderung – Einigung im Vermittlungsausschuss
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28.06.2012 – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat im Streit um die Förderung von Solarstrom einen Kompromiss erzielt. Dieser muss noch von Bundestag und Bundesrat – voraussichtlich noch in dieser Woche – bestätigt werden.
Die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt bestehen. Allerdings werden mittelgroße Anlagen, Photovoltaik-Dachsegment zwischen 10 und 40 Kilowatt, mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde besser vergütet als ursprünglich geplant. Für Anlagen unter 10 Kilowatt werden weiterhin 100 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütet; die Kürzung auf 80 Prozent ist vom Tisch. Außerdem wird die Managementprämie gestrichen, wodurch die EEG-Umlage um 200 Millionen Euro pro Jahr entlastet wird. Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr ein umfangreiches Forschungsprogramm und ein Förderprogramm für Speicher auf den Weg gebracht werden.
Weitere Infos: Pressemitteilung des Bundesrat
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