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Förderung für Solarstrom massiv gekürzt


©Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger

30. März 2012 – Gestern hat die schwarz-gelbe Koalition im Deutschen Bundestag, wie schon einen Tag zuvor der federführende Umweltausschuss, drastische Kürzungen bei der Einspeisevergütung von Solarstrom beschlossen. Entschließungsanträge der SPD und der Grünen sowie ein Antrag der Linken wurden mehrheitlich abgelehnt.

Nun muss am 11. Mai noch der Bundesrat über das Gesetz beraten; er ist allerdings nicht zustimmungspflichtig und wird wohl doch keinen Vermittlungsausschuss anrufen. Die harschen Kürzungen und Neuerungen werden dann rückwirkend zum
1. April in Kraft treten.

Das neue EEG-Gesetz sieht Vergütungskürzungen um bis zu 37 Prozent vor. Besonders heftig werden Kleinanlagen getroffen. Anlagen bis 10 Kilowatt (kW) bekommen künftig nur noch 80 Prozent ihres Stroms vergütet. PV-Anlagen zwischen 10 und 30 kW genauso wie 1000-kW-Anlagen werden 90 Prozent vergütet; der restliche Strom soll am Markt verkauft werden. Etwas besser kommen die großen Freiflächenanlagen ab 1 bis 10 MW weg, für die die Zwangsvermarktung nicht gilt.

Übergangsregelungen: Für neue Photovoltaikanlagen auf Dächern gelten die alten Vergütungssätze bis zum 30. Juni, sofern der Antrag auf Netzanschluss vor dem 24. Februar übermittelt wurde. Gleiches gilt für Freiflächenanlagen, für die zum 1. März der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorlag. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen sind die Übergangsfrist bis zum 30. September verlängert worden.

Weitere Informationen:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38407169_kw13_de_erneuerbare_energien/index.html

http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/vermittlungsausschuss-zur-solarfrderung-ungewiss_100007648/

 







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